Hier findet ihr eine Erklärung der Gremien an der Universität.

(basisdemokratische) Fachräte (FS/FSR) Fachräte, unscharf manchmal auch Fachschaften genannt, sind die Gremien die die Studierenden eines Fachbereichs vertreten. Fehlen Fachbereiche (z.B. Jura, Wirtschaftswissenschaften, Maschinenbau) fehlen auch die Fachräte. Deren Aufgaben übernehmen dann die Fakultätsfachschaftsräte.

Fachschaftsarbeit kann aus Beratung und Service zu Hausarbeiten und Klausuren, der Organisation von Erstsemesterbetreuung und Partys bestehen. Wichtigstes Teil der Fachschaft ist aber die Auseinandersetzung zu politischen Themen die die Gesamtheit der vertretenen Studierenden betreffen. So werden die Studien- und Prüfungsordnungen häufig in den Räten diskutiert. Auch die Besetzung der Kommissionen wird hier häufig abgestimmt.

Zusammensetzung: Ein Fachrat wird von mindestens drei Mitgliedern eines Fakultätsfachschaftsrates gebildet. Üblicherweise kommen dazu weitere Studierend. Da jeder Studierende eines Fachbereiches in seinem Fachrat mitbestimmen kann, sind diese Räte damit basisdemokratisch.

Fakultätsfachschaftsrat (FFSR) Der Fakultätsfachschaftsrat vertritt alle Studierende einer Fakultät. In den Fakultäten mit Fachräten organisiert der FFSR die Abstimmung zwischen den Fachräten. An den Fakultäten ohne Fachräte übernimmt der FFSR die Aufgaben der Fachräte.

Zusammensetzung: Die Mitglieder eines FFSR werden von den Studierenden einer Fakultät gewählt. Pro 100 eingeschriebene Studierende wird dabei ein Platz im FFSR gewählt.

Studentischer Rat (StuRa) Der Studentische Rat ist die oberste Legislative (Parlament) der Verfassten Studierendenschaft. Er hat das Haushaltsrecht und wählt den AStA und erteilt diesem Arbeitsaufträge. Im Studentischen Rat werden dazu politische Grundsatzentscheidungen der Studierenden diskutiert und dazu Anträge beschlossen. Die Senatsmitglieder berichten hier von den Senatssitzungen, jedoch ließen die aktuellen Senatsmitglieder weder Kommissionen vorschlagen noch sprachen sie ihre Politik im StuRa ab.

Zusammensetzung: Der StuRa besteht ab April 2008 aus 71 Mitgliedern. 36 Mitglieder werden von den FFSR gewichtet nach der Größe der Fakultäten entsendet. 35 Mitglieder werden direkt gewählt. Die Größe des StuRa verändert sich je nach Größe der Fakultäten.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Der AStA ist die Exekutive (Verwaltung) der Verfassten Studierendenschaft. Er beschäftigt Mitarbeiter für bestimmte beratende und politische Tätigkeiten. Er organisiert auch die politischen Auseinandersetzungen in der und um die Universität. Der AStA bringt den Haushalt in den StuRa ein.

Zusammensetzung: Anzahl der AStA-Referate und deren politische Aufgaben beschließt der StuRa der auch die Referenten wählt. AStA-Referenten sind vom Studium freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung um neben der Tätigkeit nicht studieren oder arbeiten zu müssen.

Fakultätsrat Ein Fakultätsrat entscheidet über alle wesentlichen Fragen an der Fakultät. Er bestimmt somit auch über alle Ordnungen und Satzungen einer Fakultät. Häufig ist letzteres aber von Zustimmungen anderer Stellen abhängig.

Zusammensetzung: In den Fakultätsraten sitzen sieben Professoren, zwei Mitarbeiter der technischen Verwaltung, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und zwei Studierende. Sie werden jeweils von ihrer Statusgruppe gewählt.

Studienkommission und andere Kommissionen auf Fakultätsebene Kommissionen befassen sich mit den ihnen zugewiesenen Bereichen, z.B. Finanzen, Studienangelegenheiten oder Bibliothek. Die Kommissionen erarbeiten Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat. In der Studienkommission werden so alle Angelegenheiten der Lehre und insb. die Ordnungen (Studien- und Prüfungsordnungen) beraten. Die Studienkommission muss den Studiendekan dem Fakultätsrat vorschlagen.

Zusammensetzung: Die Mitglieder der Kommissionen werden per Beschluss durch den Fakultätsrat bestimmt. Üblicherweise wird dabei dem Vorschlag der jeweiligen Vertreter gefolgt. Die Vorschläge der FS bzw. FFSR sind binden dabei nicht die Studentischen Vertreter. Die Zusammensetzung der Kommissionen folgt grundsätzlich den Mehrheiten des Fakultätsrates: Die Professoren haben also eine Mehrheit.

In der Studienkommission haben jedoch die Studierende eine Stimme mehr, als alle anderen Gruppen Zusammen. So z.B. die Jura-Stuko: Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, drei Professoren und fünf Studierende.

Senat Der Senat ist das Gremium das alle grundsätzlichen Fragen der Universität diskutiert. Durch die letzten Reformen des Hochschulrechts in Niedersachsen hat es faktisch nur noch beratende Funktion gegenüber dem Präsidium. Sämtliche Ordnungen müssen trotzdem hier entschieden werden.

Zusammensetzung: Im Senat sitzen sieben Professoren, zwei Mitarbeiter der technischen Verwaltung, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und zwei Studierende. Sie werden jeweils von ihrer Statusgruppe gewählt.

Senatskommissionen Kommissionen befassen sich mit den ihnen zugewiesenen Bereichen, z.B. Finanzen, Studienangelegenheiten oder Bibliothek. Die Kommissionen erarbeiten Beschlussvorlagen für den Senat. Ein Äquivalent zur Studienkommission fehlt.

Zusammensetzung: Die Mitglieder der Kommissionen werden per Beschluss durch den Senat bestimmt. Üblicherweise wird dabei dem Vorschlag der jeweiligen Vertreter gefolgt. Die Zusammensetzung der Kommissionen folgt grundsätzlich den Mehrheiten Senats: Die Professoren haben also eine Mehrheit.

Präsidium der Universität Das Präsidium der Universität leitet die Universität. Es ist auch Verwaltungsspitze und entscheidet über politische Grundsatzfragen. Das Präsidium hat eine „Restkompetenz“ und eine „Eilkompetenz“, zudem überwacht es alle Vorgänge in der Universität auf juristische Fehler.

Restkompetenz bedeutet, dass das Präsidium alles darf, was nicht durch Gesetzt oder Ordnung auf jemanden anderen in der Universität übertragen ist. Dies ist faktisch eine ganze Menge, da außerhalb der Fakultäten kaum geschriebene Kompetenzen existieren.

Eilkompetenz bedeutet, dass das Präsidium jederzeit verlangen kann das ein Gremium sich mit einer Thematik befasst. Ist dies nicht möglich kann das Präsidium für das Gremium entscheiden.

Die juristische Überwachung aller Vorgänge führt dazu, dass die allermeisten Vorgänge durch das Präsidium abgesegnet werden müssen. Dadurch hat das Präsidium zusätzlichen Einfluss.

Das Präsidium verteilt alleinverantwortlich die Einnahmen aus den Studiengebühren.

Zusammensetzung: Der Senat wählt einen Präsidenten und vier Stellvertreter. Alle müssen aus der Gruppe der Hochschullehrer stammen. Die Wahl bedarf er Zustimmung des Hochschulrates und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. In der Vergangenheit wurden kritische Präsidenten stets verhindert.