In diesem Antrag an den StuRa beschäftigen wir uns mit der Mitbestimmung der Studierenden. Unser Ziel ist es, neben der langfristigen Viertelparität in allen Gremien, kurzfristig eine Verbesserung der Position der Studierenden in den Gremien herzustellen.

Der StuRa hat diesen Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Der StuRa fordert die Universität auf, zusätzlich zu den 2 stimmberechtigten studentischen Senator*innen zwei weitere studentische Senator*innen mit beratender Stimme an sämtlichen Sitzungen des Senats teilnehmen zu lassen und dafür die Grundordnung der Leibniz Universität zu ändern.

Diese Änderung soll zur kommenden Amtsperiode des Senats in Kraft treten.

Deshalb soll der derzeitige § 3 Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung wie folgt neugefasst werden: „Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen und Dekane, eine Vertretung der Zentralen Einrichtungen, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie zwei weitere Studierende gehören dem Senat als beratende Mitglieder an.“

Begründung:

Es ist seit Jahren ein erklärtes Ziel der Studierendenschaft, die Demokratisierung der Universität auf allen Ebenen voranzutreiben. Ein wesentlicher Aspekt hiervon ist die paritätische Besetzung der Hochschulgremien. Vor allem im Senat gibt es derzeit nur 2 studentische Senator*innen. Gerade im Senat geht es jedoch häufig um Debatten, in denen es sehr wichtig ist, dass möglichst viele Vertreter*innen beteiligt sind. Könnte man zukünftig zu viert diskutieren, wäre der Einfluss bedeutend größer und wir könnten unsere Themen viel effektiver durchsetzen.

Zwar sieht das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) vor, dass nur 2 studentische Senator*innen mit Stimmrecht dem Senat angehören, jedoch ist im NHG keine Rede davon, dass nicht auch noch zusätzliche studentische Senator*innen mit beratender Stimme teilnehmen dürfen. Einziger Hinderungsgrund hierfür ist die derzeitige Grundordnung der Universität. Die Universität kann das NHG nicht ändern aber die Grundordnung!