Der StuRa hat die, maßgeblich aus Juso-Hand stammende, neue Finanzordnung angenommen. Darin enthalten ist eine Erhöhung der Anteile für die Fach(schafts)räte, so dass auch kleine FSR/FR große Projekte stemmen können.

Die Finanzordnung der StudentInnenschaft ist aus dem Jahr 1997 und rechnet noch in Mark und Pfennig. Nicht nur deswegen hat sich der 10. StuRa in seiner Konstituierenden Sitzung darauf verständigt, eine AG zur Überarbeitung einer Finanzordnung einzurichten.

Folgende inhaltliche Maßgaben waren zu berücksichtigen:

Die absolute Mittelobergrenze (derzeit § 16 Abs. 6 FinO) soll klar bestimmt werden und ggf. neu und sinnvoll festgelegt werden.

Über einen Verfall der Fachschaftskassen nach einer bestimmten Anzahl Semester soll nachgedacht werden.

Die Regeln für Fachschaften sollen NICHT im Wege einer Analogie (wie derzeit in § 23a FinO) festgelegt werden, sondern klar, einfach und verständlich sein.

Der Fachschaften-/Fachgruppenanteil soll von 10% auf 15% erhöht werden.

Diese Maßgaben sind umgesetzt worden.

Die Mittelobergrenze für die gesamte Studierendenschaft bleibt. Für die Fachschaften ist aber eine klare Auszahlungsobergrenze festgelegt, § 28 Abs. 4 n.F.

Der Verfall ist umgesetzt, § 28 Abs. 5 n.F. Darüber hinaus gibt es einen Stichtag, § 33 n.F.

Die Regelung per Analogie entfällt, §§ 26 ff. regeln die Fachschaften-/Fachgruppenfinanzen

abschließend.

Der Fachschaften-/Fachgruppenanteil wurde von 10 auf 15 % erhöht, § 28 Abs. 2 n.F.

Darüber hinaus haben sich einige weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen ergeben, die im Folgenden dokumentiert sind. Zum Ende dieses Dokuments findet sich die zu beschließende Finanzordnung