Satzung der Juso HSG Hannover
Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 20.02.2015 in Hannover.
§ 1 Name, Sitz
Die Hochschulgruppe führt den Namen "Juso Hochschulgruppe Hannover“. Der Sitz ist an der Leibniz Universität Hannover. Der Name wird mit "Juso HSG“ abgekürzt.
§ 2 Zweck und Ziele
(1) Diese Hochschulgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Studierenden durchzusetzen, Hochschulstrukturen zu demokratisieren und eine gerechte Teilhabe aller Studierenden zu ermöglichen.
(2) Die Juso HSG Hannover bekennt sich zum demokratischen Sozialismus und wirkt auf sein erreichen hin.
(3) Demokratischer Sozialismus, Feminismus und Internationalismus sind die Kernideale der Juso HSG Hannover. Diese sollen in der politischen Arbeit der Juso HSG bestimmend sein.
(4) Die Juso HSG wirkt auf eine größere Transparenz in der Hochschulpolitik und bei den Entscheidungen der Hochschulleitung hin.
(5) Bildung muss für jeden Menschen frei und gerecht zugänglich sein.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Nur natürliche Personen können Mitglied werden. Alle Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35, die an der Universität Hannover studieren sind Mitglieder. Darüber hinaus können alle Studierenden der Universität Hannover Mitglieder der Juso HSG Hannover werden. Der Beitritt ist (einer) der Sprecher*innen gegenüber formlos zu erklären, die*der den Beitritt schriftlich ablehnen kann. Ablehnungsgrund ist insbesondere die Mitgliedschaft in einer konkurrierenden politischen Vereinigung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über einen Einspruch.
(2) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch freiwilligen Austritt, Exmatrikulation, Tod oder durch Ausschluss aus der Hochschulgruppe.
(3) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35 können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Der freiwillige Austritt aus der Hochschulgruppe ist jederzeit möglich. Er kann formlos der*dem Sprecher*in mitgeteilt werden. Mitglieder der Jusos und der SPD unter 35 können ihre Mitgliedschaft nicht beenden.
§ 4 Finanzen
(1) Die Hochschulgruppe finanziert sich über freiwillige Spenden der Mitglieder und Außenstehenden und finanziellen Mitteln des SPD Bezirks Hannover.
(2) Die Finanzen verwaltet der SPD Bezirk Hannover. Ausgaben sind nur auf Grundlage eines Beschlusses der Mitgliederversammlung möglich.
§ 5 Organe
Die Organe der Hochschulgruppe sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) die Koordinator*innen und
c) der*die Sprecher*innen
§ 6 Die Mitgliederversammlung
(1) Zur Mitgliederversammlung (Sitzung) wird von der*dem Sprecher*in mit einwöchiger Frist eingeladen. Sie tagt mindestens viermal pro Semester. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal während der Vorlesungszeit statt.
(2) Einmal pro Jahr finden auf einer Mitgliederversammlung statt (Jahreshauptversammlung):
a) Veröffentlichung des Rechenschaftsberichts sowie Entlastung des Sprecher*innenkreises und
b) Festlegung der Anzahl der Sprecher*innen
c) Wahl der Mitglieder des Sprecher*innenkreis und der Koordinator*innen.
(3) Die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung sind auf jeder Mitgliederversammlung möglich, wenn sie auf der vorläufigen Tagesordnung angekündigt worden sind. Für die Ladungsfrist gilt § 8.
(4) Zur Mitgliederversammlung wird über den E-Mail-Verteiler der Juso HSG eingeladen. Gäste sind grundsätzlich zugelassen. Gäste können mit einer 2/3-Mehrheit der versammelten Mitglieder von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(5) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(6) Eine Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Neuwahl der*des Sprechers*innen beschließen, wenn die Neuwahl auf der vorläufigen Tagesordnung angekündigt war.
§7 Koordinator*innen
(1) Die Mitgliederversammlung kann Koordinator*innen für bestimmte Studiengänge oder Fakultäten wählen.
(2) Die Koordinator*innen leiten insbesondere die Sitzungen der Fakultäts-/Studiengangsgruppen der Juso Hochschulgruppe und kümmern sich um die Aufstellung der entsprechenden Wahllisten.
§ 8 Sprecher*innen
(1) Die Mitgliederversammlung wählt eine*n oder mehrere Sprecher*innen und legt deren Anzahl fest.
(2) Der*die Sprecher*in vertritt die Juso HSG nach außen und koordiniert das gemeinsame Vorgehen. Sind mehrere Sprecher*innen gewählt, so werden die Aufgabe gemeinsam wahrgenommen (Sprecher*innenkreis). Der Sprecher*innenkreis legt seine interne Zuständigkeit selbst fest.
(2) Der*die Sprecher*innen werden auf ein Jahr gewählt.
§ 9 Satzungsänderungen
Anträge zu Satzungsänderungen müssen auf der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. Die Einladungsfrist wird in diesen Fällen auf vier Wochen erhöht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) In Satzungsfragen entscheidet im Zweifelsfall der SPD Bezirk Hannover.
(2) Diese Satzung tritt am 20.02.2015, dem Tage ihrer Annahme, in Kraft.