Strukturen (Jura)
Der Fakultätsfachschaftsrat (FFSR) Jura
Der Fakultätsfachschaftsrat, unscharf auch Fachschaft oder Fachschaftsrat genannt, vertritt alle Studierende der Juristischen Fakultät.
Die Fachschaftsarbeit besteht aus Beratung und Service zu Hausarbeiten und Klausuren, der Organisation von Erstsemesterbetreuung und Partys bestehen. Wichtigster Teil der Fachschaft ist aber die Auseinandersetzung zu politischen Themen, die die Gesamtheit der vertretenen Studierenden betreffen. So werden die Studien- und Prüfungsordnungen häufig zwar von der Studienkommission beraten, die Entwürfe aber bereits im FFSR diskutiert. Auch die Besetzung der Kommissionen wird hier häufig abgestimmt, auch wenn dieses nur empfehlenden Charakter hat. Der FFSR entsendet drei Vertreter in den Studentischen Rat und wählt einen Sprecher sowie zwei stellvertretende Sprecher. Zudem verfügt der FFSR über eigene Mittel (~ 1 Euro pro Student pro Semester) die er selbstverantwortliche verwaltet.
Zusammensetzung: Die Mitglieder des FFSR werden von den Studierenden der Juristischen Fakultät gewählt. Pro 100 eingeschriebene Studierende wird dabei ein Platz im FFSR gewählt. Ab April 2008 hat der FFSR daher eine Größe von 18 Mitgliedern.
Fakultätsrat(FR) Jura
Ein Fakultätsrat entscheidet über alle wesentlichen Fragen an der Fakultät. Er bestimmt somit auch über alle Ordnungen und Satzungen einer Fakultät. Häufig ist letzteres aber von Zustimmungen anderer Stellen abhängig.
Der Fakultätsrat setzt Kommissionen ein, die wichtige Entscheidungen vorbereiten. Letztes Wort hat aber stets der FR. Der FR wählt den Dekan und den Studiendekan, wobei letzterer von der Studienkommission vorgeschlagen werden muss. Durch die ständig bestehende professorale Mehrheit sind im FR häufig kaum Kompromisse zu erzielen, da die Professoren ihre, im Vorfeld abgesprochenen, Entscheidungen jederzeit durchstimmen können.
Zusammensetzung: In den Fakultätsraten sitzen sieben Professoren, zwei Mitarbeiter der technischen Verwaltung, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und zwei Studierende. Sie werden jeweils von ihrer Statusgruppe gewählt.
Studienkommission(StuKo) und andere Kommissionen auf Fakultätsebene
Kommissionen befassen sich mit den ihnen zugewiesenen Bereichen, z.B. Finanzen, Studienangelegenheiten oder Bibliothek. Die Kommissionen erarbeiten Beschlussvorlagen für den Fakultätsrat. In der Studienkommission werden so alle die Lehre betreffende Themen behandelt. Die Studienkommission muss den Studiendekan dem Fakultätsrat vorschlagen.
In den meisten Kommissionen finden von professoraler Seite dominierte Vorbereitungen für den FR statt. Auch hier schlagen sich die vorher abgesprochenen professoralen Beschlüsse durch.
In der Studienkommission verfügen jedoch die Studierenden über eine Mehrheit, was ihnen die Verfahrenshoheit gibt und somit Möglichkeiten eröffnet, Kompromisse auszuhandeln. Diese müssen jedoch stets durch den FR bestätigt werden. Trotzdem sind hier, eine straffe Verhandlungsführung der Studierenden vorausgesetzt, ernsthafte Kompromisse möglich.
Zusammensetzung: Die Mitglieder der Kommissionen werden per Beschluss durch den FR bestimmt und gleichen der Zusammensetzung des FR. Üblicherweise wird dabei dem Vorschlag der jeweiligen Vertreter der Statusgruppen gefolgt. Die Vorschläge der FS bzw. FFSR sind binden dabei nicht die Studentischen Vertreter.
In der Studienkommission sind die Mehrheitsverhältnisse durch das Niedersächsische Hochschulgesetz geregelt, die Studierenden müssen eine Mehrheit haben. So sitzen in der Jura StuKo ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, drei Professoren und fünf Studierende.