Zivilklausel noch lange nicht vom Tisch!

Die Arbeitsgruppe Zivilklausel, die bei der letzten Senatssitzung eingerichtet wurde und im Januar auch zum ersten Mal tagen wird ist dafür ausgelegt Handlungsvorschläge zu erarbeiten.
„Von vornherein Ergebnisse auszuschließen (die Neue Presse berichtete) nur, weil mit Professor Epping ein Jurist zu diesem Ergebnis kam, ist falsch und absolut sträflich“, so Stephan Reinisch, Senator an der Leibniz Universität und studentisches Mitglied in der AG. „Man kennt ja den Ausdruck 2 Juristen 3 Meinungen und so ist das besonders in diesem Fall!

Fischer-Lescarno, ebenfalls ein höchst angesehener Jurist, kommt zu exakt gegenteiligen Ergebnissen bei Bezug auf dieselben Rechtsgutachten und Paragraphen.“
Bestätigt wird diese Haltung durch den Fakt, dass an keiner Universität wo eine Zivilklausel eingeführt wurde, sie wieder aus rechtlichen Gründen gekippt wurde. Jüngst hat erst die TU Darmstadt eine Zivilklausel eingeführt.

Die einzige Gefahr einer Zivilklausel ist, dass sie schlussendliche Handlungsfolge zu unklar bleibt. Aber dafür ist die AG da und die wird ein Ergebnis präsentieren, dass der Senat guten Gewissens abstimmen können wird.